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Prozessoptimierung

Wer darf was beauftragen, und ab wann fragt er

Am Ende weiß jeder, bis zu welchem Betrag er selbst beauftragen darf, Gewährleistungsfälle laufen nicht mehr über das eigene Budget, und jede Rechnung wird gegen Angebot und Abnahme geprüft. Ohne klare Freigabegrenzen entsteht entweder Stillstand oder ein Risiko.

Typische Dauer: 2 bis 6 Monate

Das Ergebnis

Was ihr danach in der Hand habt

  • Schriftliche Freigabegrenzen

    Gestaffelt vom Hauswart über die technische Abteilung bis zu Asset Management oder Geschäftsführung.

  • Die Gewährleistung wird geprüft

    Fälle, die über den Bauträger laufen, werden erkannt, bevor sie aus dem eigenen Budget bezahlt werden.

  • Steuerung zwischen Auftrag und Rechnung

    Eine eingeplante Zwischenkontrolle und ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll, statt erst bei der Rechnung hinzuschauen.

  • Alles am Vorgang

    Angebot, Freigabe, Abnahme und Rechnung liegen zusammen. Die Rechnungsprüfung hat ihren Vergleich.

Der Ablauf

Vom Schaden bis zur geprüften Rechnung

  1. 01

    Schaden aufnehmen und einordnen

    Die erste Weiche entscheidet über den ganzen weiteren Weg.

    • Meldung durch Mieter oder Hauswart, in einer Spur statt über drei Kanäle
    • Gewährleistungsfall? Dann läuft es über den Bauträger, nicht über euer Budget
    • Versicherungsschaden? Dann klassifizieren und den Versicherungszweig starten
  2. 02

    Angebot und Freigabe

    Hier gehört die Staffelung hin. Sie ist der Kern dieses Prozesses.

    • Angebot erforderlich? Unterhalb einer Grenze wird direkt beauftragt
    • Freigabegrenzen festlegen: zuerst Hauswart, dann technische Abteilung
    • Bei größeren Beträgen über Asset Management oder Geschäftsführung
    • Angebot und Freigabe ablegen, bevor beauftragt wird
  3. 03

    Beauftragen und begleiten

    Der Teil, der ohne Zwischenkontrolle regelmäßig aus dem Blick gerät.

    • Dienstleister beauftragen, mit Terminvereinbarung über Mieter oder Hauswart
    • Zwischenkontrolle einplanen, statt auf die Rechnung zu warten
    • Fertigstellung melden lassen
  4. 04

    Abnehmen und abrechnen

    Ohne Abnahmeprotokoll fehlt bei Streit die Grundlage.

    • Abnahme durchführen, wo sie nötig ist
    • Abnahmeprotokoll vom Dienstleister prüfen und unterzeichnen
    • Rechnung inhaltlich gegen Angebot und Abnahme prüfen
    • Rechnung freigeben und mit dem Vorgang zusammen archivieren

Die üblichen Stellen

Woran es bei der Beauftragung hakt

  • Freigabegrenzen sind nicht schriftlich

    Wenn niemand weiß, bis zu welchem Betrag er selbst entscheiden darf, wird entweder alles gefragt oder gar nichts.

  • Die Gewährleistung wird nicht geprüft

    Ein Fall, der über die Gewährleistung liefe, wird aus dem eigenen Budget bezahlt. Das fällt in der Abrechnung niemandem mehr auf.

  • Es gibt keine Zwischenkontrolle

    Zwischen Beauftragung und Rechnung liegt oft nichts. Wer erst bei der Rechnung hinschaut, kann nicht mehr steuern.

  • Angebot, Auftrag und Rechnung liegen an drei Orten

    Bei der Rechnungsprüfung fehlt dann der Vergleich. Alles drei gehört an den Vorgang.

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